Vertragsabschluss per Mausklick
Mitte der neunziger Jahre eröffneten in Deutschland die ersten Online-Shops im Netz, heute ist das Einkaufen im Internet für viele Verbraucher, Hersteller und Zwischenhändler nicht mehr wegzudenken. Gerade kleine Händler und Nischenfirmen nutzen die unkomplizierten Verkaufsmöglichkeiten im Internet. Auch Konsumenten profitieren mit Preisvergleichen, Bewertungsportalen und dem bequemen Bestellen vom virtuellen Einkauf.
Rechtlich gesehen wird beim Vertragsabschluss im World Wide Web eine Willenserklärung übermittelt, die meist per interaktivem Interface gesendet wird, aber auch mit einer Bestellung via E-Mail auf den Weg gebracht werden kann.
Betrug in der digitalen Anonymität
Um gefälschte Bestellerklärungen zu vermeiden, sichern sich die meisten Anbieter von Online-Shops mittels Registrierungsverfahren ab, bei denen die Kunden sich anmelden und per E-Mail eine Rückbestätigung versenden müssen. Dieses Multiple-Opt-In-Verfahren soll sicherstellen, dass der Besteller wirklich existiert. Dennoch bietet die Anonymität des Internets Käufern wie Verkäufern zahlreiche Betrugsmöglichkeiten.
Grenzenloser Handel versus nationale Rechtsverordnungen
Für rechtliche Probleme sorgt auch die Internationalität des World Wide Web. Bei rechtlich relevanten Verstößen können verschiedene Rechtssysteme, Rechtsordnungen und Auslegungen kollidieren. In Europa kommen im Internetrecht und im Online-Handel eine Reihe europarechtlicher Verordnungen und Richtlinien (beispielsweise zum Verbraucherschutz oder zum eCommerce) zum Tragen, die den gemeinsamen Markt regeln. Zum eCommerce wurden zahllose Regelungen erlassen, so zum Beispiel auch die wichtige EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Jahr 2000.
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Das Internetrecht als Querschnittsmaterie
Im Internetrecht kommen Bestimmungen aus verschiedensten Rechtsgebieten zur Geltung: Aus dem Zivilrecht zum Beispiel Regelungen zu Vertragsabschlüssen, über das Urheberrecht und den gewerblichen Rechtsschutz bis hin zum Datenschutz. Aus dem Strafrecht, wenn es um Jugendschutz, Beleidigungsdelikte, Betrugsfälle, Filesharing und Download-Piraterie oder sogar organisierte Kriminalität geht. Aus dem öffentlichen Recht bei Fragen des Netzzuganges oder der Telekommunikation. Und aus dem Medienrecht bezüglich der Inhalte von Online-Angeboten wie beispielsweise Online-Nachrichtenportalen.
Rat vom Experten
Aufgrund der Komplexität des Themas empfiehlt sich der Rat eines Experten. Ob Sie Probleme mit einem Käufer oder Konkurrenten im Internet haben, einen eigenen Online-Shop eröffnen, Ihre Unternehmens-Homepage rechtssicher gestalten wollen oder eine hieb- und stichfeste Lösung zum Datenschutz im Internet suchen – fragen Sie uns, wir beraten Sie gern und schnell!
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