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Marken sind allgegenwärtig. Ob Mode, Autos, Smartphones, Technik oder die Cornflakes am Morgen – wir alle verknüpfen mit Logos, Unternehmensfarben, Jingles oder Symbolen Erinnerungen, Emotionen und Erfahrungen. Diese Unverwechselbarkeit macht Marken für ein Unternehmen so wertvoll, denn so unterscheiden sich Produkte, Dienstleistungen oder Firmen von anderen. Ein gutes Logo oder eine einprägsame Marke verleihen mit ihrer Wiedererkennbarkeit dem dahinter stehenden Produkt oder der Firma einen Marktwert. Das einzelne Produkt oder die Marke werden mit dem dahinter stehenden Unternehmen und dessen Gesamtqualität assoziiert.
Marken können Emotionen erzeugen und sind durch ihren Wiedererkennungswert für Unternehmen viel Geld wert. Deswegen empfiehlt es sich, Marken eintragen und damit schützen zu lassen.
Was ist eine Marke?
Bei Marken werden Bildmarken (Logos und Symbole), Wortmarken, kombinierte Wort- und Bildmarken, Hörmarken (Jingles und Audio-Logos), Farbmarken (beispielsweise das Magentarot eines deutschen Telekommunikationsanbieters) und Geruchsmarken unterschieden, wobei die Diskussion zur Schützbarkeit von Geruchsmarken anhält. Auch Positionsmarken und dreidimensionale Marken innerhalb der Wort- und Bildmarken sind möglich wie die spezielle Form eines Produktes oder dessen Verpackung. Entscheidend für die Eintragung und den Schutz von Marken ist die Unterscheidbarkeit von den Marken der Mitbewerber.
Unser Tipp:
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Kontakt
Dr. Metzner Rechtsanwälte
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Schutz von Marken
Vor der Eintragung einer Marke sollte eine ausführliche Markenrecherche stattfinden, bei denen wir als auf gewerbliche Schutzrechte spezialisierte Kanzlei gerne behilflich sind. Bei eingetragenen Marken empfiehlt sich eine Überwachung und Beobachtung des Marktes, um eventuelle Markenrechtsverletzungen zu erkennen und Gegenschritte einzuleiten. Denn der Wert einer Marke erhält sich nur, wenn man sie benutzt und aktiv verteidigt – sonst droht die Verwässerung oder der Verlust des Markenschutzes. In diesem Fall kommen dann zivil- und strafrechtliche Schritte in Betracht. Auch hier beraten wir Sie gern.
Weitere Informationen finden Sie in den Unterpunkten Markenanmeldung, Markenverwaltung, Markenüberwachung, Geschmacksmusteranmeldungen sowie Piraterie und Markenstrafrecht.
Anmeldung einer Marke – in Deutschland, in der EU und weltweit
Wer eine Marke für den deutschen Markt anmelden möchte, muss dies beim Deutschen Marken- und Patentamt tun. Weitere Informationen zur Vorgehensweise haben wir unter „Markenanmeldung“ für Sie zusammengestellt.
Mit der so genannten „Gemeinschaftsmarke“ kann eine Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingetragen und geschützt werden. Die Eintragung erfolgt in diesem Fall über das spanische „Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt“, das eigene Formulare für die Registrierung einer Gemeinschaftsmarke bereitstellt.
Wer seine Marke weltweit eintragen und damit schützen möchte, muss über das Deutsche Patent- und Markenamt die internationale Registrierung bei der „Weltorganisation für Geistiges Eigentum“ beantragen. Die Länder, für die das Schutzgesuch gestellt wurde und die das Madrider Markenabkommen unterstützen, können dem Antrag auf Markenschutz innerhalb eines Jahres entsprechend ihren nationalen Gesetzen widersprechen. Wird der Antrag auf internationalen Markenschutz positiv beschieden, ist die Marke in den zustimmenden Ländern genauso geschützt wie nationale Marken in dem jeweiligen Land.